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AGB

Stand: 01.01.2023

1. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt jeder Teilnehmer die Versteigerungsbedingungen / AGB's an. Der Teilnehmer hat sich auf Verlangen des Versteigerers auszuweisen.

2. Teilnehmen an der Versteigerung kann man nur durch erfolgreiche Registrierung als Bieter über unsere website (https://www.auktionshaus-vonau.de/de/Account/Register).

3. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, indem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder verdeckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Technische Daten, Maß oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Für evtl. Schreibfehler wird keine Haftung übernommen.

4. Der Versteigerer hat das Recht, die im Versteigerungskatalog genannte Reihenfolge zu ändern, Versteigerungsnummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die als zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. Der Versteigerer hat das Recht, einzelne Gebote abzufragen oder die Bietinteressenten aufzufordern, Gebote abzugeben. Aus berechtigten Gründen kann der Versteigerer ein Gebot ablehnen.

5. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.

6. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 18 % plus der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. 19 % auf das Aufgeld.

7. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.

8. Die Zahlung der Gesamtforderung muss spätestens 3 Werktage nach Zuschlagserteilung per Überweisung oder in bar an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

9. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung  auf den Käufer über.

10. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin innerhalb der ersten zwei Werktage nach der Versteigerung überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. Dies bedeutet, dass der Käufer ab dem 6. Werktag nach der Versteigerung eine Standgebühr pro Versteigerungsgut von 10,00 €/Tag zuzügl. USt. zu zahlen hat. Ab dem 12. Werktag nach Versteigerung beträgt die Standgebühr 20€/Tag je Versteigerungsgut, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

11. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.

12. Alle Teilnehmer der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.

13. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Teilnehmer.

14. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.

15. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.

16. Für den evtl. freihändigen Verkauf im Anschluss an Versteigerungen gelten die gleichen Bedingungen.

17. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung. Korrekturen müssen sofort angezeigt werden.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz.